Behandlungsfehler: Unter Behandlungsfehlern versteht die Rechtsprechung Verstöße gegen
allgemein anerkannte Grundsätze der med. Wissenschaft. Der Verdacht eines Behandlungsfehlers kann vorliegen, wenn
- die Behandlung zu lange dauert, nichts oder wenig zu machen ist
- die Diagnose nicht richtig ist
- Beschwerden nicht besser werden oder Komplikationen auftreten
Vorgehensweise bei Behandlungsfehlern
Einsichtnahme in die Krankenunterlagen durch einen geeigneten Rechtsanwalt, der sich im Arzthaftungsrecht auskennt.
Nachweis eines Behandlungsfehlers durch Erstellung eines Gutachtens, z.B. ein med. Gutachterbüro für Patienten oder der MDK der Krankenkassen, (Wir sind bei der Suche nach einem geeigneten Gutachter behilflich)
Verhandlungen mit Arzt/Krankenhaus/ Haftpflichtversicherung durch einen geeigneten Rechtsanwalt